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Gliedertaxe und Invalidität – wie viel ist (m)ein Körper …

Für Körperteile, Organe oder Sinnesorgane, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, richtet sich die Berechnung der Invalidität danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.

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