III. Vollstreckungserinnerung
2008-6-2 · Sonst aber kann eine Erinnerung frühestens eingelegt werden, nachdem der Vollstreckungsakt vorgenommen bzw. verweigert worden ist. b) „Fristende“ Trotz des Fehlens einer bestimmten Frist gibt es für die Erinnerung auch einen spätesten Zeitpunkt, bis zu dem sie eingelegt und somit dem Vollstreckungsgericht zugegangen sein muss. Die Erinnerung