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Verkauf von Leuchten - IT-Recht Kanzlei

Hinweis: Nach eindeutigem Wortlaut werden die Pflichten nur dann ausgelöst, wenn die jeweiligen Produkte zum „Verkauf, zur Vermietung oder zum Mietkauf über das Internet“ angeboten werden. Erforderlich ist mithin stets ein konkretes Verkaufsangebot, das sich von bloßer Werbung durch die Bereitstellung weiterer Informationen unterscheidet.

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