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Verordnung über Fertigpackungen: Alles über …

§ 1 Verbindliche Werte für Nennfüllmengen von Fertigpackungen mit Lebensmitteln (1) Fertigpackungen mit den in Anlage 1 genannten Lebensmitteln und einer Nennfüllmenge, die innerhalb der in Anlage 1 Spalte 2 genannten Füllmengenbereiche liegt, dürfen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Nennfüllmenge einem der in Anlage 1 Spalte 3 oder 4 aufgeführten Werte ...

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